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Hygienemaßnahmen
Village.Berlin

 

INHALT

1. Persönliche Hygiene und Testpflicht

2. Raumhygiene: Unterrichtsräume, Aufenthaltsräume, Büro und Flure

3. Hygiene im Sanitärbereich

4. Infektionsschutz in den Pausen

5. Infektionsschutz im Unterricht

6. Infektionsschutz in Chören

7. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

8. Wegeführung

9. Anwesenheitsdokumentation


VORBEMERKUNG

Alle Beschäftigten des Village Projekt, alle Lehrer, alle Teilnehmer sowie alle weiteren regelmäßig arbeitenden Personen sind über diesen Hygieneplan hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Die Information über diesen Hygieneplan erfolgt über E-Mail an alle betroffenen.


1. PERSÖNLICHE HYGIENE
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Husten oder Niesen, evtl. auch beim Sprechen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als
unwahrscheinlich, ist aber wohl nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen​

  • Bei Kontakten zu anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • Bei Symptomen einer Erkrankung: zu Hause bleiben!

  • Basishygiene einschließlich der Händehygiene:

    • Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang; 

    • Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Lichtschalter möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, wenn möglich: Ellenbogen benutzen.

  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

  • Eine medizinischen Maske muss beim Verlassen vom „Unterrichts“-platz und in der Pause getragen werden sowie im Flur- und Sanitärbereich.

  • Die Teilnehmer sind bereits für den Unterricht umgezogen.

  • Yogamatten, Blöcke und Decken müssen mitgebracht werden.

 

Es muss täglich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Village.Berlin bietet keinen Tests vor Ort. Das negative Testergebnis muss in der Anwesenheitsliste dokumentiert werden. Folgende Personen müssen kein negatives Testergebnis vorweisen:

 

  • Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,

  • Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie

  • Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

 

2. RAUMHYGIENE: Unterrichtsräume, Aufenthaltsräume, Büro und Flure

 

Abstandsregelung und Lüftung

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Unterrichtsbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten und eine medizinischen Maske getragen werden. Pro Raum zugelassen sind in

  • Studio 1: maximal 15 Personen

  • Studio 2: maximal 10 Personen

  • Büro/Apartment: maximal 3 Personen

 

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften (alle 20 Minuten), da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dafür ist ein Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

 

Reinigung
Im Village findet wöchentlich eine Grundreinigung durch Reinigungspersonal statt. Nach jedem Veranstaltung desinfizieren die Lehrer*innen die Unterrichts- sowie Sanitärräume. Folgende Areale werden durch die Reinigungskräfte bzw. durch das Personal vor Ort besonders gründlich und mehr als einmal täglich gereinigt:

  • Türklinken, Griffe sowie der Umgriff der Türen,

  • Lichtschalter und

  • Tische.


Von Beschäftigten im Büro sind zu reinigen Computermäuse, Tastaturen und Telefone.


3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Sanitärräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher – nebst Auffangbehälter für Einmalhandtücher – und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt bzw. geleert.
Damit sich nicht zu viele Teilnehmer zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, wird die Anzahl der Personen im Sanitärbereich auf eine Person begrenzt. Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur eine Person aufhalten darf. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich durch das Personal gereinigt.

 

4. PAUSEN
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Während der Pause ist auch eine medizinischen Maske zu tragen. In den Pausenzeiten können der Aufenthaltsbereich und der Küchenbereich nicht genutzt werden.

 

5. UNTERRICHT
Der Unterricht ist in festen Lerngruppen durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Auch die Zuordnung der Dozenten sollte so wenige Wechsel wie möglich enthalten. Das Gebot der Kontaktminimierung gilt auch für Dozenten. Der Unterricht ist pünktlich zu beenden, um die Räumlichkeiten desinfizieren zu können.

6. CHOR
Derzeit gilt, dass in geschlossenen Räumen nicht gemeinsam gesungen werden darf. Weitere Aktivitäten, die mit einer erhöhten Aerosolproduktion insbesondere in geschlossenen Räumen einhergehen, sind zu vermeiden.

 

7. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO
FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen (siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) werden nicht zu einer Tätigkeit im Village herangezogen.
Dies betrifft in Berlin Dienstkräfte mit bestimmten vorbestehenden Grunderkrankungen wie - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck) - chronische Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD) - chronischen Lebererkrankungen - Diabetes mellitus - Krebserkrankung - Erkrankungen mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison). Dienstkräfte aus den Risikogruppen können ausdrücklich auf eigenen Wunsch nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes ihre jeweilige Tätigkeit aufnehmen.

8. WEGEFÜHRUNG
Da darauf zu achten ist, dass nicht alle Teilnehmer gleichzeitig im Flur zu den Räumen und Innenhof gelangen, gilt Folgendes: Die Teilnehmer werden unterwiesen, welche Eingänge sie zum Village, welche Unterrichtsräume und welche Sanitärbereiche sie nutzen sollen. Im Zweifelsfall gilt in allen Fluren und auf den Treppen: stets rechts halten! Vor und nach dem Unterricht müssen die Teilnehmer das Village zügig verlassen, sie dürfen sich nicht mehr im Village aufhalten. Es wird empfohlen, individuell mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto zum VIllage und nach Hause zu fahren.

 

9. ANWESENHEITSDOKUMENTATION
Anwesenheitsdokumentation für die Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden. Die Anwesenheitsdokumentation nach Satz 1 ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten.

Die Anwesenheitsdokumentation muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname,

  • Telefonnummer,

  • vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse und

  • Anwesenheitszeit

  • Negatives Testergebnis

 

 Berlin, 20.05.2021

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